Die Schulbehörde trifft keine besonderen Regelungen aus Anlass des Warnstreiks und der damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen. Aufgrund der rechtzeitigen Vorankündigung können alle betroffenen Personen sich auf die geänderten Bedingungen einstellen und individuelle Lösungen finden.
Behörde für Schule und Berufsbildung
Nicht betroffen ist der U-Bahn-Verkehr. Auch die Busse […] im hvv verkehren grundsätzlich uneingeschränkt, […].
hvv