Aktuelles

Corona-Virus: Aktuelle Informationen

09.06.2022

Aufgrund der sich weiterhin positiv entwickelnden Fallzahlen hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) festgelegt, dass das Serviceangebot der Schülerselbsttests ab dem 10.06.2022 eingestellt wird. Lediglich im konkreten Verdachtsfall im Laufe eines Schultages kann die Schule Tests an einzelne Schülerinnen und Schüler Tests ausgeben. Selbstverständlich kann das Gesundheitsamt weiterhin ein serielle Testung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes anordnen.

Durch die warmen Temperaturen ist das Lüften auch leichter möglich und die BSB hat entschieden, dass die Lüftungsgeräte vorerst abgeschaltet werden.

Positive Corona-Schnelltests, die zu Hause oder in der Schule durchgeführt wurden, müssen durch eine bestätigende Testung abgesichert werden. Dies kann durch ein PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle erfolgen.

16.05.2022

Aufgrund der sich positiv entwickelnden Zahlen hat die Behörde für Schule und Berufsbildung entschieden, dass das Testverfahren ab Montag, 16.05.2022, umgestellt wird. Test für Schülerinnen und Schüler sind ab heute freiwillig.
Wir werden zwei Mal in der Woch ein Testangebot machen.
Ein positiver Schnelltest in der Schule muss weiterhin durch einen PCR- oder einen Schnelltest in einem anerkannten Testzentrum bestätigt werden.

05.05.2022

Gestern hat die Behörde für Schule und Berufsbildung darüber informiert, dass es ab sofort eine Änderung bei der Testpflicht für Schülerinnen und Schülern geben muss.

Damit kehrt die Schulbehörde zu einem Verfahren zurück, das in im letzten Schuljahr bereits einmal angewandt wurde. Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Unterricht teilnehmen, „wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind.“ Sie „sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung (dazu zählt auch der Nachweis mit der Corona-App im Handy) gegenüber der Schule belegen. Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen.“

„Schülerinnen und Schüler, die Präsenzangebote an der Schule wahrnehmen, dies schließt die von der Schule für verpf lichtend erklärte Anwesenheit wie der bei Klausuren ein, werden nur zugelassen, wenn sie

  • zuvor unter Aufsicht der Schule einen Selbsttest mit negativem Ergebnis selbst durchgeführt haben,
  • einen Antigen-Schnelltest bei einem zugelassenen Testzentrum durchführen und ein negatives Ergebnis bestätigt bekommen haben, das nicht älter als 24 Stunden ist oder
  • einen PCR Test vorlegen, der nicht älter ist als 48 Stunden
  • belegen können, dass sie geimpft oder genesen sind.

Der Impfstatus ist anzuerkennen, wenn zwei Impfungen erfolgt sind oder eine Impfung erfolgt ist und eine Infektion durchgemacht wurde. Genesen sind Personen, die in den letzten 90 Tagen eine Infektion durchgemacht haben und dies durch ein PCR-Testergebnis oder einen Genesenennachweis belegen können.
Verweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung bzw. können sie eine Impfung oder den Genesenenstatus nicht belegen , werden sie zu schulischen Präsenzangeboten nicht zugelassen und müssen das Schulgelände verlassen.“ (MCH)

11.04.2022

Das Infektionsgeschehen entwickelt sich in den Schulen entwickelt sich weiterhin positiv, so dass die Behörde für Schule und Berufsbildung in Bezug auf die Testpflicht eine Anpassung vorgenommen hat. Nach Ostern müssen sich alle Schülerinnen und Schüler nur noch zwei Mal in der Woche unter Aufsicht testen.

Alle weiteren Maßnahmen bleiben zunächst in Kraft.

02.04.2022

Wie bereits angekündigt, bleibt die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, d.h. auch für diejenigen, die geimpft und genesen sind, bestehen. D.h., dass wir auch weiterhin an drei Tagen in der Woche die Schnelltests durchführen werden.

Auch die Maskenpflicht bleibt in allen Schulgebäuden grundsätzlich weiterhin bestehen. Eine Lockerung tritt insofern in Kraft, dass Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal die Maske im Unterricht abnehmen können, sobald sie einen festen Platz eingenommen haben und diesen nicht verlassen. Für das schulische Personal gilt darüber hinaus, dass die Maske abgenommen werden kann, wenn im Unterricht der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, z.B. wenn man etwas am Smartboard erläutert.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, die Maske freiwillig weiterhin durchgängig zu tragen.

Die Lüftungsregeln und der Betrieb der Luftfiltergeräte bleiben unverändert bestehen.

Der Zugang zu schulischen Veranstaltungen ist ohne eine 2-G- oder 3-G-Regelung möglich. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Besucherinnen oder Besuche gilt aber die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Diejenigen, die auf der Bühne stehen, können die Maske abnehmen.

Die bisher geltende Grafik zum „Umgang mit Erkältungssymptomen“ ist außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder und Jugendliche sollten nicht in die Schule kommen. Bei leichten Erkältungserscheinungen empfiehlt sich ein Corona-Schnelltest, der optimalerweise zu Hause durchgeführt wird. Der Schulbesuch ist aber mit leichten Erkältungssymptomen möglich.

21.03.2022

Ab dem 07.03.2022 werden die schulischen Sicherheitsbestimmungen im Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel/Theater an die neuen Sicherheitsbestimmungen im Freizeitbereich angeglichen. Schülerinnen und Schüler dürfen also auch in diesen Fällen wieder gemeinsam ohne Mindestabstand aktiv sein. Auch in jahrgangsübergreifenden Angeboten (Chor, Band) können Schülerinnen und Schüler wieder gemeinsam musizieren. Masken dürfen, wenn es aus musikalischen Gründen zwingend erforderlich ist, während des Musizierens abgesetzt werden. Das gilt auch für das Singen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler bei längerem gemeinsamen Musizieren in die gleiche Richtung musizieren, der Musikunterricht in ausreichend großen und regelmäßig gelüfteten Räumen stattfindet.

Aufgrund der Infektionsgefahr durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer gelten die Sicherheitsmaßnahmen auch in den ersten 14 Tagen nach den Märzferien. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht, die Testpflicht, die Lüftungspflicht und der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den 20. März hinaus bis zum 3. April beibehalten werden. Ab dem 4. April sind Lockerungen insbesondere im Bereich der Maskenpflicht möglich, wenn die gesundheitliche Lage es ermöglicht.

01.03.2022

Aktuell gehen die Corona-Infektionszahlen langsam, aber stetig zurück. Wir alle hoffen natürlich, dass dieser Trend anhält und sich auch auf das schulische Leben positiv auswirkt. Erste Öffnungsschritte sind bereits erfolgt, die Kohortentrennung im Innenbereich wird nach und nach aufgehoben. Wir können die Pausenhalle wieder öffnen und benötigen für die Mensa keine gestaffelten Essenszeiten mehr. Vorsichtshalber richten wir dort aber noch Jahrgangsbereiche ein, um die Begegnungen der Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Unser Caterer unterstützt und richtet weiterhin zwei Essensausgabestellen ein.

21.02.2022

  • Ab dem heutigen Tag wird die Maskenpflicht im Sportunterricht in Innenräumen aufgehoben.
  • Bis zum 18.03.2022 werden positive Schnelltestergebnisse weiterhin mittels eines PCR-Tests überprüft.
  • Schülerinnen und Schüler können sich mit einem Antigenschnelltest vorzeitig aus der Quarantäne freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden lang keine Symptome gezeigt haben (s.u.).
  • Alle Schülerinnen und Schüler testen sich zunächst bis zu Märzferien drei Mal in der Woche in der Schule.
  • Um auf die ebenfalls wegfallende Kohortentrennung reagieren zu können, werden in dieser Woche die begonnenen Konzepte finalisiert, so dass ab dem 28.02. Innenbereiche wieder anders genutzt werden können. Dies gilt auch für die Nutzung der Sporthalle.

Voraussetzung für die Aufhebung der Kohortentrennung ist allerdings, dass wir alle verantwortungsbewusst die weiteren Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Masken-, Test- und Lüftungspflicht bestehen weiterhin, die üblichen Hygieneregeln ohnehin.

  • Da der Siemens-Schnelltest auch auf Corona-Virus-Restmengen nach einer Genesung reagiert, gelten folgende Bestimmungen: Schülerinnen und Schüler, die sich zehn bzw. sieben Tage isoliert haben und 48 Stunden symptomfrei waren, können wieder zur Schule kommen und sind für sieben Tage von der schulischen Testpflicht ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler müssen nach einer bestätigten Infektion keinen offiziellen Genesenennachweis des Gesundheitsamtes vorlegen, wenn sie nach zehn bzw. sieben Tagen Isolation nach einem negativen Schnelltest wieder in die Schule kommen.

Bei all diesen Maßnahmen gilt, dass das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam betrachtet werden muss, um entsprechend reagieren zu können.

Die Klassenleitungen werden die Regelungen im Laufe der Woche mit Ihren Kindern besprechen. Nehmen Sie sich auch die Zeit, die einzelnen Punkte zu thematisieren, damit wir die vorsichtigen Öffnungsschritte gemeinsam gehen können.

10.02.2022

Aktuell testen sich Ihre Kinder drei Mal in der Woche unter Aufsicht in der Schule. So gelingt es uns, Infektionen schnell aufzudecken und entsprechend zu reagieren. Herzlichen Dank auch für Ihre Rückmeldungen über positive Testungen im privaten Umfeld, die dazu beitragen, dass besonnen und unaufgeregt mit der Situation umgegangen werden kann.

Seit Beginn dieser Woche besteht für Eltern auf dem Schulgelände wieder eine Maskenpflicht. Wir werden weiterhin Veranstaltungen in digitalen Formaten durchführen, um Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und so Übertragungsrisiken zu minimieren.

02.02.2022

Diese von Bundestag und Bundesrat für alle Länder geltenden Neuregelungen bei Quarantäne gelten seit dem 15. Januar: 

Personen, die Corona haben, sind verpflichtet in die Isolation zu gehen. Die Isolation von Infizierten beginnt, wenn erste Krankheitssymptome auftreten oder wenn ein positiver Abstrich gemacht wird. Die Isolation dauert zehn Tage. Die Isolation kann bei bei Schülerinnen und Schülern verkürzt werden, wenn 48h lang keine Symptome auftreten. 

Die Verkürzung der Isolationszeit bei Infizierten erfolgt: 

  • …ab dem siebten Tag nach den ersten Symptomen oder dem positiven Testergebnis durch einen PCR-Test oder einen Antigenschnelltest im anerkannten Testzentrum (nicht in der Schule möglich).

Haushaltskontakte von infizierten Personen müssen in Quarantäne. Für geboosterte Personen, für Personen, die in den letzten drei Monaten zum zweiten Mal geimpft wurden oder Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten gilt keine Quarantäne. Die Quarantäne dauert zehn Tage. Die Quarantäne kann bei Schülerinnen und Schülern verkürzt werden. Voraussetzung für die Verkürzung der Quarantäne ist, dass keine Krankheitssymptome entwickelt werden. 

Die Verkürzung der Quarantäne für Schülerinnen und Schüler erfolgt:

  • …ab dem fünften Tag nach dem Kontakt durch einen PCR-Test, einen Antigenschnelltest im anerkannten Testzentrum oder durch einen Antigenschnelltest in der Schule.

Schulbeschäftigte, die keine Symptome haben können die Quarantäne durch einen Antigenschnelltest oder einen PCR-Test in einem anerkannten Testzentrum nach dem siebten Tag verkürzen. Sind mit Corona infizierte Schulbeschäftigte 48h lang ohne Symptome, dürfen sie die Isolation mit einen Antigenschnelltest oder einen PCR-Test in einem anerkannten Testzentrum nach dem siebten Tag verkürzen.

Darüber hinaus kann das Gesundheitsamt Quarantäne anordnen, dies ist der Fall, wenn es an der Schule einen Ausbruch gibt. Das letzte Wort hat immer das zuständige Gesundheitsamt, das in Einzelfällen abweichen kann.

Quelle

12.01.2022

Testpflicht und Testfrequenz

Aktuell nehmen nahezu alle Schülerinnen und Schüler an den schulischen Schnelltests teil. Auch diejenigen, die geimpft oder genesen sind, testen sich erfreulicherweise mit. Damit tragen alle Beteiligten zur Sicherheit vor Ort bei.

Ab Montag, 17.01.2022 wird an Hamburger Schulen eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler an drei Tagen in der Woche eingeführt. Hintergrund ist, dass die Omikron-Variante des Virus‘ „auch einfach und doppelt geimpfte Personen infizieren und von ihnen übertragen werden kann“.

Außerdem stellt die BSB fest, „dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule an 2G-plus-Veranstaltungen teilnehmen können, ohne ein zusätzliches Testergebnis vorlegen zu müssen. Ohne eine solche schulische Testpflicht müssten Schülerinnen und Schüler künftig bei jedem Besuch einer 2G-plus- Veranstaltung einen Test durchführen und nachweisen. Dank der generellen Testpflicht in der Schule ist das weiterhin nicht nötig.“

Sportunterricht
Ab sofort gilt für den Sportunterricht in der Halle wieder eine Maskenpflicht. Mit Maske ist auch Mannschaftssport weiterhin zulässig.

Wenn möglich, soll, so die Behörde – auch bei diesen Witterungsbedingungen – der Sportunterricht im Freien durchgeführt werden, hier soll die Maske abgenommen werden. Die Sportlehrkräfte werden unsere bereits erprobten Konzepte entsprechend anpassen und umsetzen.

19.12.2021

Schnelltests

Ab Januar werden neue Schnelltests an die Schulen ausgeliefert und lösen damit die Tests des bisherigen Herstellers ab.

Für die Testung in den Schulen dürfen ausschließlich die durch die Behörde für Schule und Berufsbildung zur Verfügung gestellten Tests genutzt werden.

Hier finden Sie die aktualisierte Version der Informationsgrafik für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen.

13.12.2021

Schnelltests

Aufgrund der Nachsteuerung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die einen PCR-Test durchführen müssen, deutlich nach unten „korrigiert“. Aufgrund der nun bekannt gewordenen Omikron-Variante werden wir allerdings die Anzahl der Testungen erhöhen, um sicher in die Ferien gehen zu können. In dieser Woche werden wir mit Ihren Kindern drei Testungen und in der kurzen Woche vor Weihnachten an allen Tagen eine Testung durchführen. In den beiden Wochen nach den Ferien werden wir ebenfalls drei Testungen durchführen, so dass wir sicherer in das neue Jahr starten können.

Schulbesuch und Exkursionen unter 2-G-/3-G-Regelungen

Auch Hamburg hat die 2-G-Regel auf die 16- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler ausgeweitet. Für den schulischen Alltag ergeben sich daraus keine Veränderungen, wohl aber für die Teilnahme an Aktivitäten außerhalb der Schule. Sobald die 2-G-Regel angewandt wird, z.B. beim Kino- oder Theaterbesuch, können ungeimpfte bzw. nicht-genesene Schülerinnen und Schüler nicht teilnehmen.

Der Besuch von Weihnachtsmärchen (i.d.R. Klassenstufen 5-7) ist möglich. Für die Aufführung im Innenraum gilt die Maskenpflicht.

Innerhalb Hamburgs sind Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung des HVV von der 3-G-Regel befreit, weil davon auszugehen ist, dass sie verlässlich in der Schule getestet werden. Dies können sie z.B. durch ihren Schülerausweis oder das durch die Schule bereits ausgegebene Dokument nachweisen.

Reiserückkehrer

Die Regelung für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer gilt weiterhin: Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr das Schulgelände nur betreten, wenn sie ein negatives Schnelltest oder PCR-Test-Ergebnis vorlegen können. Sollten Sie mit Ihren Kindern im Ausland gewesen sein, müssen sie einen Testnachweis in Form eines negativen Schnelltestergebnisses oder eines negativen PCR-Tests erbringen.

Sollte Sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, muss eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden, hier besteht auch für Geimpfte keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne. Über die Einstufung von Ländern können Sie sich hier informieren. Bitte füllen Sie das angehängte Reiserückkehrer-Dokument aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Tag nach den Ferien mit in die Schule. Ohne die Vorlage dieses Dokuments kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

24.11.2021

Schnelltests

Aktuell kommt es bei der Verwendung der behördlich vorgegebenen Schnelltests zu falsch-positiven Ergebnissen, die alle Beteiligte verunsichern. Die Behörde für Schule und Berufsbildung ist hierüber informiert, es handelt sich nicht um ein Problem, das nur an unserer Schule auftritt. Folgendes Vorgehen soll das Verfahren entsprechend vereinfachen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler bzw. das schulische Personal, die einmal ein falsch-positives Schnelltestergebnis hatten, das durch einen negativen PCR-Test bestätigt wurde, führen einen alternativen Test durch.
  • Auch diejenigen Personen, die einen sehr schwachen, kaum sichtbaren Streifen im positiven Testfeld haben, führen noch einen alternativen Test durch.

Schülerinnen und Schüler, die nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test durchführen müssen, können dies kostenlos in einer entsprechenden Einrichtung durchführen (s. Testcenter).

Alle Personen, deren Schnelltest eindeutig einen Corona-Verdacht anzeigt, werden nach wie vor zur Durchführung eines PCR-Tests geschickt.

Kohortentrennung

Die Kohortentrennung ist im Außenbereich aufgehoben. Dennoch sollten größere Personengruppen vermieden werden.

Luftfilter-Geräte

Ein Teil der Unterrichtsräume ist bereits mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Anfang Dezember sollen weitere Geräte geliefert werden, die einen Baustein im Schutz gegen Covid-19 darstellen.

Abschlussprüfungen 2022

Die Abschlussprüfungen, die im zweiten Halbjahr durchgeführt werden, finden unter weitestgehend gleichen Bedingungen wie im letzten Jahr statt. Damit soll der nach wie vor gegebenen besonderen Situation Rechnung getragen werden.

Im Abitur wird die Arbeitszeit in den schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten verlängert. In Bezug auf die Schwerpunktthemen erfolgt eine weitergehende Präzisierung und im Fach Mathematik wird eine Wahlmöglichkeit bei den Abituraufgaben gewährt.

Um den Schülerinnen und Schüler mehr Vorbereitungszeit zu geben, wird der Beginn der Abiturprüfungen um eine Woche nach hinten verschoben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zudem die fachbezogene Operatorenliste in der Prüfung zur Verfügung gestellt. Auch bei der Korrektur soll den Umständen Rechnung getragen werden.

Selbstverständlich werden wir im Frühjahr 2022 auch wieder die Möglichkeit einräumen, dass sich Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen in der Schule vorbereiten können.

Herr Janell und die Kolleginnen und Kollegen der Studienstufe werden alle Notwendigkeiten mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.

Grundsätzlich wird an den Abschlussprüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA), die es auch in anderen Bundesländern gibt, festgehalten. Allerdings wird die Anzahl der Prüfungen von sechs auf drei reduziert. Zwei dieser Prüfungen werden schriftlich, eine Prüfung wird mündlich durchgeführt. Hier können die Schülerinnen und Schüler wählen, in welchen Fächern die schriftlichen und in welchem Fach die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, sofern alle drei Fächer vertreten sind.

Auch für den Mittleren Schulabschluss werden die schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten verlängert und die besondere Situation wird in den Korrekturen berücksichigt.

„Gemäß den Vorgaben der Bildungspläne ersetzt die schriftliche Prüfung zum Mittleren Schulabschluss eine Klassenarbeit in der Jahrgangsstufe 10. Mit den oben beschriebenen Anpassungen findet in diesem Schuljahr in einem Fach ausschließlich eine mündliche Prüfung statt. Auch im Fach, in dem die mündliche Prüfung stattfindet, kann die vierte Klassenarbeit in diesem Schuljahr entfallen.“

Auch in diesem Jahr verzichtet Hamburg – wie die andere Bundesländer auch – auf die Durchführung der Abschlussprüfungen für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Auf dem Abschlusszeugnis wird die Jahresnote der einzelnen Fächer ausgewiesen, die aus den im Schuljahr erbrachten Leistungen gebildet wird.

Die schriftliche Überprüfung in Jahrgang 10 des Gymnasialzweigs entfällt. Die zentralen schriftlichen Arbeiten werden durch Klassenarbeiten ersetzt. Die mündliche Überprüfung findet wie geplant statt.

Frau Ulrich und die Kolleginnen und Kollegen der Jahrgänge 9 und 10 werden alle Notwendigkeiten mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.

17.10.2021

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Schulen besonders geschützt werden müssen. Daher dürfen Personen, die aus dem Ausland wieder zurückkehren, das Schulgelände nur betreten dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen (s. Hinweise vom 27.09.2021).

Wir werden, auch weil zahlreiche Testzentren geschlossen wurden oder am Wochenende nicht geöffnet sind, am Montag, 18.10.2021, alle Schülerinnen und Schüler testen. Darüber hinaus werden in der Schule in den ersten beiden Unterrichtswochen drei statt der üblichen zwei Schnelltests durchgeführt.

27.09.2021

Die Aufhebung der Präsenzpflicht für schulische Angebote wird nicht verlängert. Die Präsenzpflicht gilt nach den Herbstferien ab dem 18. Oktober 2021 wieder uneingeschränkt, alle Schülerinnen und Schüler müssen den Präsenzunterricht und die Präsenzangebote der Schule besuchen.
Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, können Schülerinnen und Schüler weiterhin zu Hause bleiben. Voraussetzung hierfür ist wie bisher auch ein qualifiziertes ärztliches Attest, mit dem die besondere Gefährdung bescheinigt wird.

Für die Aufstellung von Lüftungsgeräten gibt es erste Vorabfragen, hier warten wir auf weitere Informationen.

Mit dem Schreiben aus der letzten Woche haben wir auf die Impfmöglichkeit (s.u.) auf dem Schulgelände hingewiesen.

Seit August 2021 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer: Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen.
Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland).

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.

Das übliche Formular für die Reiserückkehrer können Sie hier herunterladen.

 

23.09.2021

Entsprechend der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission möchte die Freie und Hansestadt Hamburg ein Impfangebot für die 12- bis 18-Jährigen Schülerinnen und Schüler auch an den weiterführenden Schulen ermöglichen. Über die Kassenärztliche Vereinigung konnten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gewonnen werden, die direkt an Schulen Impfungen durchführen.
Damit eine Impfung durchgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter vor.
  • Ein Sorgeberechtigter ist während der Impfung anwesend.
  • Eine Teilnahme in der von der Schule festgelegten Zeitschiene ist möglich.

Wir werden vor Ort jeweils einen Termin für die Erst- und im Abstand von drei bis sechs Wochen für die Zweitimpfung organisieren. Für die noch festzulegenden Termine müssen wir Zeitschienen vorgeben, die eingehalten werden müssen, um z.B. den Anforderungen der Kohortentrennung gerecht zu werden.

Den Annamnesebogen finden Sie hier. Weitere Informationen können in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts abgerufen werden.

Folgende Unterlagen müssen zur Impfung mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder anderes offizielles Dokument
  • Impfpass sofern vorhanden, ansonsten wird eine Impfbestätigung gegeben.
  • Versichertenkarte!
  • Anamnesebogen
  • Einwilligung (s. Anamnesebogen)

Bitte geben Sie Ihrem Kind das mit dem Elternbrief verschickte Anmeldeformularbis kommenden Mittwoch, 29.09.2021, wieder mit in die Schule. Die Impfungen sollen voraussichtlich am 22.10.2021 durchgeführt werden.

 

20.08.2021

Wir haben in der letzten Woche den Mensabetrieb wieder aufgenommen. Täglich können Schülerinnen und Schüler ein warmes Mittagessen einnehmen, wenn sie sich dafür angemeldet haben. Die Mensazeiten und -zugänge werden durch die Klassenleitungen mitgeteilt, damit eine Kohortendurchmischung verhindert wird.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat angekündigt, dass bis zu den Herbstferien alle Klassenräume mit mobilen Lüftungsgeräten ausgestattet werden.

 

31.07.2021

Nachfolgend finden Sie die Reiserückkehrerformulare, die für den Schulbesuch am ersten Tag nach den Ferien mitgebracht werden müssen.

Reiserückkehrerformular_deutsch

Reiserückkehrerformular_arabisch

Reiserückkehrerformular_englisch

Reiserückkehrerformular_farsi

Reiserückkehrerformular_französisch

Reiserückkehrerformular_polnisch

Reiserückkehrerformular_russisch

Reiserückkehrerformular_spanisch

Reiserückkehrerformular_türkisch

Außerdem hat die Behörde für Schule und Berufsbildung die allgemeine Informationsgrafik überarbeitet, die Sie hier finden.

 

29.07.2021

Schreiben des Schulsenators zum Schulstart nach den Sommerferien

Hier finden Sie ein Schreiben des Schulsenators mit verschiedenen Informationen zum Schulstart in der nächsten Woche. Weitere schulische Hinweise folgen in Kürze.

 

08.07.2021

Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren im Hamburger Impfzentrum in den Messehallen

Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Schreiben.

Die Aufhebung der Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler zunächst bis zum 01.10.2021 und damit bis zu den Herbstferien verlängert. Für die Anfertigung von Klausuren und die Durchführung von Prüfungshandlungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern anordnen. Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Präsenzangeboten teilnehmen, werden nach den vorhandenen personellen Ressourcen der Schule mit Angeboten des Distanzunterrichts versorgt.

Testpflicht

Schülerinnen und Schüler, die Präsenzangebote an der Schule wahrnehmen, dies schließt die von der Schule für verpflichtend erklärte Anwesenheit wie der bei Klausuren ein, werden nur zugelassen, wenn sie

  • zuvor am selben Tage unter Aufsicht der Schule einen Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt haben,
  • einen Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO bei einem zugelassenen Testzentrum durchführen und ein negatives Ergebnis bestätigt bekommen haben, das nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • einen PCR Test vorlegen, der § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter ist als 48 Stunden. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen, bei ihnen ist die Teilnahme freiwillig. Verweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung, werden sie zu schulischen Präsenzangeboten nicht zugelassen und müssen das Schulgelände verlassen.

Die Testpflicht umfasst mindestens zwei verpflichtende Tests in jeder Kalenderwoche.

Ausnahmen von der Testpflicht

Vollständig Geimpfte oder Genesene sind nach Beschlusslage auf Bundesebene künftig getesteten Personen gleichgestellt. Für vollständig Geimpfte oder Genesene gelten daher die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte nicht mehr, ebenso keine Testpflichten im beruflichen oder privaten Kontext bspw. beim Einkaufen oder beim Friseur. Auch die Pflicht, sich zweimal in der Woche für den Präsenzunterricht testen zu lassen, gilt für diese Gruppe nicht mehr.

Als vollständig geimpft gelten alle Personen erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Corona-Schutzimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Geimpfte müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Bei Geimpften ist das der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache als Papierdokument oder in digitaler Form (§ 2 Abs. 5 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO i.V.m. § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).

Als Genesene gelten alle Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder die nach der zurückliegenden Infektion mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Bei Genesenen ist ein Genesenen-Nachweis erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, dass eine Infektion mit dem Coronavirus auf Grundlage eines PCR-Tests festgestellt worden ist.

 

27.05.2021

Schule am 31.05.2021 wieder für alle Schülerinnen und Schüler offen

Das Infektionsgeschehenhat sich in den vergangenen Wochen positiv entwickelt. Daher hat die Behörde für Schule und Berufsbildung gestern entschieden, ab kommendem Montag, 31.05.2021, die Schulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler zu öffnen. Wir freuen uns, weil wir so Gelegenheit haben, das Schuljahr gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern beenden zu können.

Selbstverständlich bleiben die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen (Masken, Hygieneregeln, Lüftenusw.) weiterhin bestehen. Innerhalb der Kohorten sind damit die Abstandsregeln aufgehoben, in allenanderen Situationen gelten Sie selbstverständlich weiterhin. Auch die Präsenzpflicht bleibt bis zum Beginnder Sommerferien ausgesetzt. Ihre Kinder werden ab kommender Woche jeweils zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen.

mündliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen für den Ersten bzw. Mittleren Schulabschluss und das Abitur sind abgeschlossen. Die mündlichen Prüfungen für die Schulabschlüsse haben begonnen. Bitte denken Sie an die drei Prüfungstage, an denen kein Unterricht stattfindet (09./10./11. Juni). Da die Durchführung von Betriebspraktika aktuell schwierig ist, haben wir für die Jahrgänge 8 und 9 spezielle Angebote im Rahmen der Berufsorientierung entwickelt, über die die Abteilungsleitung die betroffenen Klassen informieren.

25.05.2021

Trotz der sich positiv entwickelnden Zahlen, ist die Aussetzung der Präsenzpflicht zunächst bis zum 04.06.2021 verlängert worden. Schulen können für die Durchführung von Klausuren und Prüfungen die Anwesenheit in der Schule anordnen, wobei natürlich die geltenden Hygieneregeln beachtet werden müssen.

13.05.2021

Wir freuen uns auf unsere Schülerinnen und Schüler!

Die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sinkt erfreulicherweise in Hamburg und daher kann nach den Maiferien für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unserer Schule der Wechselunterricht beginnen.

Wir beginnen am 17.05.2021 mit der Halbgruppe A. In den ersten beiden Stunden wird i.d.R. für die Jahrgangstufen 5-11 mit Klassenleitungsunterricht begonnen, um sich über die persönliche Situation auszutauschen und organisatorische Fragen zu klären. Auch die Schnelltestung erfolgt in diesen beiden Stunden.

Nach aktuellem Stand wird es keinen Reiserückkehrerzettel geben, die üblichen Pandemieregeln gelten allerdings weiterhin: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine medizinische oder FFP2-Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben.

02.04.2021

Ab Dienstag, 06.04.2021, wird für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien eingeführt. Verweigern Schülerinnen und Schüler eine Selbsttestung, werden sie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und nehmen am Distanzunterricht teil.

Da wir das wöchentliche Wechselmodel fahren, werden die Schülerinnen und Schüler bei uns vier Mal in der Präsenzwoche getestet, während die zu Hause gebliebenen Schüler in dieser Woche keine Tests erhalten. Die im Elternbrief am 01.04.2021 angegebene zweimalige Testung bezieht sich auf Schulen, an denen ein tageweiser Wechsel vollzogen wird.

Der Senat hat festgelegt, dass die Schulen bei einem Inzidenzwert von über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder in den Distanzunterricht wechseln. Ausgenommen davon sind die Abschlussprüfungen für den Mittleren Schulabschluss und die Abiturprüfungen.

Den aktualisierten Elternbrief können Sie hier herunterladen.

05.03.2021

Nach aktuellem Stand wird ab dem 15.03.2021 Wechselunterricht für die Jahrgänge 9, 10 und 13 (S4). Die Präsenzpflicht bleibt trotz dieses Angebots weiterhin aufgehoben. Sie als Eltern können also auch für diese Jahrgänge darüber entscheiden, ob Ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt. Im Sinne der Pandemieeindämmung, der Nachverfolgbarkeit und aus organisatorischen Gründen möchten wir Sie aber bitten, jeweils für eine ganze Woche festzulegen, ob Ihr Kind in die Schule kommt oder nicht. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, informieren Sie bitte die Klassenleitung jeweils vor Wochenbeginn. Über die Gruppeneinteilung werden Ihre Kinder durch die Klassenleitung informiert.

Alle anderen Jahrgänge verbleiben im Fernunterricht. Das Angebot für die Präsenz-Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen, sollte aber aus Gründen der Pandemieeindämmung nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren gilt eine erweiterte Maskenpflicht, d.h. dass sie eine medizinische (häufig blaue) Maske oder FFP-Masken tragen müssen.

Des Weiteren werden aufgrund der angespannten Situation alle schulischen Veranstaltungen bis Mai abgesagt. Bitte beachten Sie die Quarantäneregeln für Reiserückkehrer. Das Betreten der Schule ist für die oben genannten Jahrgänge 9, 10 und 13 bzw. die Schülerinnen und Schüler, die an der Präsenz-Notbetreuung teilnehmen, nur mit einem ausgefüllten Formular möglich.

Über mögliche Schnelltests, die auch in Schulen zum Einsatz kommen, werden noch weitere Hinweise folgen.

Nach den Anpassungen beim Ersten bzw. Mittleren Allgemeinbildenden Schulabschluss sind nun auch für das Abitur Präzisierungen veröffentlicht worden. Damit werden faire Bedingungen für alle Schulabschlüsse geschaffen und dem Lernen im Distanzunterricht wird Rechnung getragen. Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte sollen einerseits nicht überfordert und andererseits soll sichergestellt werden, dass die Abiturprüfungen den bundesweit geltenden Bedingungen der Kultusministerkonferenz entsprechen.

Folgende Regelungen werden für die Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/21 getroffen (Kurzform):

  • Erhöhung der Arbeitszeit für die schriftlichen Abiturprüfungen um 30
  • Präzisierung der Schwerpunktthemen
  • Auswahlmöglichkeit im Fach Mathematik durch die Lehrkräfte zur gezielteren Prüfungsvorbereitung
  • Verschiebung der Abiturprüfungen um eine Woche, um die Vorbereitungszeit auszudehnen
  • Zweitkorrekturen werden nur durchgeführt, wenn die Erstkorrektur um drei oder mehr Notenpunkte vom Durchschnitt der Leistungen in diesem Fach in den ersten drei Semestern abweicht
  • Aushändigung der Operatorenliste in den Prüfungen
  • rücksichtsvolle Korrektur
  • weniger Klausuren im 4. Semester

23.01.2021

Nach einigen Schwierigkeiten läuft unser Schulserver deutlich stabiler und der Fernunterricht kann i.d.R. in der geplanten Form durchgeführt werden. Unser Anbieter hat noch einmal nachgesteuert und wir haben schulintern verschiedene Anpassungen vorgenommen. Weitere Details können Sie dieser Stellungnahme des Unternehmens entnehmen.

Die Aufhebung der Präsenzpflicht wird bis mindestens zum 14. Februar verlängert. Die Behörde für Schule und Berufsbildung bittet sehr eindringlich darum, wann immer es geht, Ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken.

Über die Zeugnisausgabe und die Durchführung der Lernentwicklungsgespräche wurden bzw. werden Sie mittels eines Elternbriefes informiert.

Für den Mittleren Schulabschluss (MSA) sind für dieses Schuljahr folgende Regelungen festlegt worden: Die Schülerinnen und Schüler müssen nur drei anstatt sechs Prüfungen ablegen. Zwei Prüfungen werden als zentrale schriftliche Prüfungen und eine als mündliche Prüfung durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler können wählen, in welchen Fächern sie schriftlich bzw. in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle drei Fächer abgedeckt sind. Die Gewichtung der Prüfungen bleibt unverändert. Bei den schriftlichen Prüfungen erhalten die Schülerinnen und Schüler zudem eine um 30 Minuten verlängerte Arbeitszeit. Über weitere Details wurde im Elternbrief informiert.

Hier können Sie die aktualisierten Grafiken zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern. Die Grafik ist in verschiedenen Sprachen hier abrufbar.

11.01.2021

Am Freitagnachmittag, 08.01.2021, sind weitere Konkretisierungen für die Schulen durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) veröffentlicht worden.

Die für die erste Schulwoche beschlossenen Maßnahmen werden verlängert und die Präsenzpflicht ist bis voraussichtlich 31.01.2021 aufgehoben. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kinder weiterhin im bestmöglichen Falle nicht in die Schule schicken, um die sozialen Kontakte weitmöglichst zu beschränken. Vor Ort wird es ein Betreuungsangebot geben. 

Zu Beginn der vergangenen Woche gab es zum Teil erhebliche Probleme bei der Einwahl in unsere Kommunikationsplattform IServ. Im Laufe der Woche haben die Schwierigkeiten insgesamt deutlich abgenommen, weil wir nachgesteuert haben, indem wir z.B. die Einwahlzeitpunkte geringfügig verschoben haben. Wir hoffen, dass in den kommenden Wochen auch hier noch mehr Routine einerseits eintritt und andererseits die Bandbreiten seitens des Anbieters noch einmal erhöht werden.

So lange die Präsenzpflicht aufgehoben ist, finden für die Klassenstufen 5-11 keine Klausuren statt. Eine Benotung erfolgt auf der Grundlage der im Fernunterricht erbrachten Leistungen. Eine Ausnahme gilt für die Studienstufe, hier werden die vorgesehenen Klausur- und Präsentationsleistungen wie geplant durchgeführt. Die Klausuren werden in der Schule unter Berücksichtigung der bekannten Bestimmungen aus dem Corona-Hygieneplan geschrieben.

Für diese besondere Situation hat die BSB zudem entschieden, für den Jahrgang 10 des Gymnasialzweigs in diesem Schuljahr auf die zentrale schriftliche Überprüfung zu verzichten. Die vorgesehenen schriftlichen zentralen Prüfungen am 02., 04. und 08. Februar entfallen und werden durch eine schulinterne Klassenarbeit ersetzt.

Darüber hinaus wird analog zu anderen Bundesländern auf die Durchführung der Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss verzichtet

Für den MSA und das Abitur werden etwaige Anpassungen noch erörtert.

Auch im März 2021 sollen wieder Lernferien angeboten werden, um Versäumtes aufzuholen und ein Übungsangebot zu machen. Angesprochen werden sollen Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen, Sprachförderbedarf bis einschließlich Klasse 10, aber auch Schülerinnen und Schüler, die sich auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten wollen. Weitere Informationen sollen zeitnah durch die BSB bekannt gegeben werden.

Schulische Veranstaltungen (Feiern, Sportfeste, Konzerte, Theaterstücke usw.) können auch über den 31.01.2021 hinaus leider nicht stattfinden. Aktuell ist zudem davon auszugehen, dass Schulfahrten bis zum Ende der Märzferien nicht gestattet sind.

Hier finden Sie eine zusammenfassende Übersicht zu Fragen der Quarantäne.

31.12.2020

Wir sind gestern durch die Behörde für Schule und Berufsbildung darüber informiert worden, dass aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen der Schulbetrieb auch in der zweiten Schulwoche nach den Ferien so fortgesetzt wird, wie für die Zeit vom 05. bis zum 08. Januar. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben und wenn möglich, sollten alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause lernen. 

Das bedeutet, dass auch in der Zeit vom 11. bis zum 15. Januar möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben sollten. Die genauen Bedarfe für diese Woche fragen wir mit einem Elternbrief nach den Ferien ab.

Der durch die Schulkonferenz beschlossene Wechselunterricht für die Jahrgänge 8, 11 und 12 beginnt dann – vorbehaltlich anderer politischer Entscheidungen – ab dem 18. Januar.

13.12.2020

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Entscheidungen getroffen und einen Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020, beschlossen.

Die konkrete Umsetzung für Hamburg und die Auswirkungen auf die Schulen obliegen den einzelnen Senatsbehörden, also auch der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Sobald wir etwas kommunizieren können, teilen wir es umgehend mit.

Genießen Sie den dritten Advent!

02.11.2020

Maskenpflicht im Unterricht

Ab Montag, den 02.11.2020, gilt für Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen in Hamburg eine Maskempflicht auch im Unterricht. Das gilt auch für unsere Schule.

Bitte genügend Masken mitbringen!

16.10.2020

15.10.2020

…die Ferien nähern sich langsam ihrem Ende und am kommenden Montag geht die Schule wieder los. Wir hoffen, alle konnten sich gut erholen und sehen der Zeit bis Weihnachten optimistisch entgegen.

Die Zeit nach den Sommerferien war einerseits geprägt von Unsicherheiten, weil man nicht wusste, wie man sich angesichts der Corona-Situation verhalten sollte. Andererseits waren wir froh, dass Schule im (weitgehend) planmäßig ablaufen konnte. Sichtbarstes Zeichen von Corona waren Wegeführung, besondere Pausenregelungen und natürlich die Masken.

All dies bleibt weiterhin bestehen. Wir möchten die gesundheitlichen Risiken für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft so gering wie möglich halten. Daher darf das Schulgelände nach wie vor nicht ohne Maske betreten werden und außerhalb des Klassenraums muss immer eine Maske getragen werden.

In den letzten beiden Elternbriefen ist auf ein besonderes Dokument hingewiesen worden, das den Titel „Urlaubsrückkehrer“ trägt. Wenn am Montag die Schule wieder beginnt, müssen alle Schülerinnen und Schüler das entsprechende Dokument mitbringen. Dies gilt auch für diejenigen, die nicht weggefahren sind. Ohne das ausgefüllte Dokument darf das Schulgelände nicht betreten werden und die Schülerinnen und Schüler müssen wieder nach Hause geschickt werden.

Mit dem Beginn der Schule werden einige Anpassungen im Hygienekonzept vorgenommen. Weiterhin gilt die AHA-Regelung (Abstand halten, Handhygiene und Alltagsmaske), hinzu kommt das regelmäßige Lüften, über das die Lehrkräfte mit den Klassen sprechen werden.

Passen Sie auf sich, passt auf euch auf!

20.05.2020

 

Nicht nur der Unterricht, auch unser Garten- und Pflanztag ist ausgefallen. Anlässlich des Weltbienentags haben wir wieder daran gedacht, weil uns auch Profis etwas über Insekten erzählen wollten.

Das holen wir nach!

 

 15.05.2020

Vielen Dank an Johanna Nissen und Manuel Sahlmann

Neun Wochen von Schule in einer besonderen Form liegen hinter uns und wir alle haben uns eine Pause verdient. Unsere Schülerinnen und Schüler  haben sich engagiert in den Fernunterricht oder die bisher stattgefundenen Präsenzstunden eingebracht, zahlreiche schriftliche Prüfungen (ESA/MSA/Abitur) wurden absolviert und die Eltern haben ihre Kinder vielfältig im Fernunterricht unterstützt. Alle am Schulstandort Tätigen haben sich mit der Situation befasst: Prozesse wurden umstrukturiert, Altbewährtes wurde neu gedacht, die Digitalisierung zog schneller und intensiver in den schulischen Alltag, unsere Unterstützungssysteme wurden flexibel angepasst und vieles andere mehr.

Nach den Ferien werden weitere Schülerinnen und Schüler erstmals seit den Märzferien wieder an der Schule unterrichtet. Hierzu haben wir  angepassten Stundenpläne veröffentlicht. Zudem haben wir über die Klassenleitungen die zentralen Regelungen für unsere Schule verschickt.

Wir wissen derzeit nicht, wie die Beschulung nach den Sommerferien zu gestalten sein wird und sprechen verschiedene Szenarien durch. Sobald wir diesbezüglich Neuigkeiten haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren. Unmittelbar nach den Ferien stehen Mensa und Pausenfüller noch nicht zur Verfügung, hier laufen noch Gespräche, so dass alle ausreichend Verpflegung für den Schultag mitnehmen sollten.

In den nächsten Wochen stehen noch die mündlichen Prüfungen für sämtliche Schulabschlüsse auf dem Plan. Hier finden aktuell intensive Vorbe-reitungen statt. Den wesentlichen Teil der mündlichen Abiturprüfungen werden wir am 11., 12. und 15. Juni durchführen. An diesen Tagen findet kein anderer Unterricht statt. Selbstverständlich steht die Notbetreuung aber auch an diesen Tagen zur Verfügung.

Mit dem sich nähernden Schuljahresende beginnt auch die Zeit der Zeugniskonferenzen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat entschieden, dass in diesem Schuljahr sämtliche Zeugnisse (mit Ausnahme der Studienstufe) Ganzjahreszeugnisse sind, sodass die erbrachten Leistungen aus dem ersten Halbjahr und die Leistungen des zweiten Halbjahres, das seit März von Corona geprägt ist, berücksichtigt werden.

Selbstverständlich ist allen Beteiligten die besondere Lage bewusst. Aber die bisherigen Rückmeldungen zeigen in der Regel eine positive und engagierte Arbeitshaltung Ihrer Kinder, die vielfach gute Ergebnisse erzielen konnten.

Auch die Ausgabe der Zeugnisse findet insbesondere für die Abschlussjahrgänge in diesem Jahr anders statt. Auf die feierliche Aushändigung mit Eltern, Freunden und Verwandten müssen wir ebenso verzichten wie auf den Abiball auch. Dass damit ein wichtiger, langer und prägender Lebensabschnitt eher still zu Ende geht, bedauern wir außerordentlich, weil die Veranstaltungen immer die Möglichkeit bieten, noch einmal zurückzuschauen und gemeinsam stolz auf das Erreichte zu sein. Angesichts der gebotenen Maßnahmen des Abstands gibt es hier allerdings keinen Spielraum und wir werden die Abschlusszeugnisse in einem kleinen, würdigen Rahmen überreichen.

Herzlichen Dank an alle Beschäftigten für das bisher Geleistete. Vielen Dank an Sie, liebe Eltern, für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldungen. Ihre Kinder haben die Situation bisher bestmöglich gemeistert und wir haben unseren Beitrag zum Eindämmen der Pandemie geleistet.

Genießen Sie die Ferien und achten Sie auf sich und Ihre Kinder!

09.05.2020

Auch in Corona-Zeiten wird aktuell schriftlich geprüft: Die regulären Abiturklausuren sind vorüber, momentan werden die Arbeiten für den Ersten bzw. Mittleren Schulabschluss geschrieben.

Die Beschulung zur Prüfungsvorbereitung und -durchführung hat insgesamt gut funktioniert. Die Schülerinnen und Schüler sind inzwischen durch die Gesamtsituation daran gewöhnt, dass sie in der Regel Abstand halten und die notwendigen Hygienemaßnahmen beachten müssen. 

Ab dem 25. Mai sollen weitere Klassen neben dem weiter laufenden Fernunterricht auch ein Präsenzangebot bekommen. Zurzeit wird an den Konkretisierungen dieser Maßnahme gearbeitet. Sobald wir als Schule eine Übersicht haben, welche Klassen wann in die Schule kommen müssen, werden wir die entsprechenden Eltern informieren.

Und in Corona-Zeiten wird viel Sport gemacht, wie man an unserem Maskottchen sehen kann…

23.04.2020

Lehrerzimmer in Zeiten von Corona

In dieser Woche haben die schriftlichen Abiturprüfungen planmäßig stattgefunden und die Schülerinnen und Schüler haben sich gut an die vorgegebenen Regeln gehalten.

Ab der kommenden Woche werden wir für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10, die in diesem Jahr die Prüfung ablegen, Vorbereitungstage einrichten. Nähere Informationen werden direkt an die Eltern und Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge übermittelt.

Auch die Lehrkräfte müssen sich in diesen Zeiten in „Ihrem“ Raum an Änderungen gewöhnen, da auch hier die Abstandsregeln gewahrt bleiben müssen.

17.04.2020

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat festgelegt, dass ab dem 27.04.2020 für die Abschlussklassen 9, 10 und 13 ein Unterrichtsangebot stattfinden wird. Dieses wird

  • nicht im Klassenverband, sondern in Kleingruppen organisiert sein,
  • die Vorgaben zu Hygiene und Verhalten berücksichtigen,
  • mit einer verringerten Stundenzahl durchgeführt.

Die Schulen werden in der kommenden Woche in enger Abstimmung mit der BSB entsprechende Maßnahmen vorbereiten.

Ab dem 04.05.2020 werden dann weitere Klassen, geplant sind zurzeit die qualifikationsrelevanten Jahrgänge 6 und das zweite Semester der Studienstufe (S2), hinzukommen.

Sobald wir weitere Informationen erhalten bzw. das schulische Vorgehen abgestimmt ist, werden Sie über die Klassenleitungen informiert.

Die eingerichtete Notbetreuung findet weiterhin statt.

16.04.2020

Der Schulbetrieb in der „normalen Form“ ruht weiter bis einschließlich  03.05.2020.

Die Lehrerinnen und Lehrer der GTST unterstützen und betreuen ihre Schülerinnen und Schüler weiterhin mit Fernunterricht. Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, in welcher Form der Schulbetrieb ab dem 04.05.2020 wieder aufgenommen wird.

Prüfungen finden unter besonderen Bedingungen ab dem 21.03.2020 statt

Die gilt für das Abitur und den Mittleren Schulabschluss (MSA). Am Ersten Schulabschluss (ESA) nehmen nur Schülerinnen und Schüler teil, die die Schule nach dem aktuellen Schuljahr verlassen.

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen werden von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern bzw. Tutorinnen und Tutoren über die Prüfungstermine informiert und in vorgeschriebene Hygieneschutzmaßnahmen eingewiesen.

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in der Schule erscheinen und nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn:

  • sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder unter häuslicher Quarantäne stehen oder
  • in ihrem unmittelbaren Kontaktbereich (familiäres Umfeld) ein Covid-19-Fall aufgetreten ist oder
  • aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Durchfall) oder
  • sie aufgrund einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehören bzw. ein Familienmitglied aufgrund einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehört und eine Prüfungsdurchführung in einem isolierten Raum nicht möglich ist.
  • Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 37,5 Grad ohne weitere Symptome, ist ein Grund, nicht in der Schule zur Prüfung zu erscheinen.

Die Nichtteilnahme haben Schülerinnen und Schüler in diesen Fällen nicht zu vertreten, die Prüfung wird nachgeholt.

In allen o. g. Fällen kontaktieren Sie die zuständige Abteilungsleitung.

14.04.2020

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen werden wir die mündlichen Prüfungen für den MSA nicht in der kommenden Woche durchführen.

Vielmehr werden die Prüfungen Ende Mai/Anfang Juni durchgeführt.

Genauere Informationen folgen in Kürze durch die Abteilungsleitung bzw. die Klassenleitungen.

09.04.2020

Heute endet die vierte Woche des Unterrichts in dieser außergewöhnlichen Form. Alle Beteiligten haben sich von Anfang an große Mühe gegeben, um trotz allem zu einer angemessenen Arbeitsweise zu finden. Das ist insgesamt gut gelungen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten. 

Wir haben uns dazu entschieden, die Prüfungen nicht in der Schließzeit durchzuführen, sondern mit den mündlichen Prüfungen (MSA) ab dem 21.04.2020 zu beginnen. Parallel dazu finden die schriftlichen Abiturprüfungen statt. Darüber haben wir die entsprechenden Klassen und Kurse informiert.

Dass wir tolle Schülerinnen und Schüler haben, wissen wir und merken es in den unterschiedlichsten Situationen im Schulalltag. Auch jetzt haben wir freundliche Rückmeldungen bekommen oder tolle „Kunstprojekte“ gesehen, die in der Zeit der Schulschließung entstanden sind.

Nun haben wir mit der „Osterpause“ vier Tage, die für die nicht zu vernachlässigen schönen Dinge des Lebens genutzt werden können, natürlich nur sofern diese nicht den geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln widersprechen.

Passen Sie auf sich und Ihre Kinder auf, bleiben Sie gesund.

Achtet auf euch und eure Mitmenschen, bleibt gesund.

03.04.2020

Neben den Klassen- und Fachlehrkräften haben Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern die Möglichkeit, sich an verschiedene Stellen zu wenden, um Rat zu suchen und Unterstützung zu erfragen.

Schulisch steht der Beratungsdienst unter der Telefonnummer 0 40 428 93 25 66 zur Verfügung. Auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ganztag sind via Mail erreichbar.

Darüber hinaus bieten die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren ihre Hilfe an. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen kompakt zusammengefasst.

Arabisch

Deutsch

Englisch

Französisch

Polnisch

Romanes

Russisch

Türkisch

02.04.2020

Wir haben für uns als Schule entschieden, dass wir die mündlichen MSA-Prüfungen nicht in der Zeit der Schulschließung durchführen werden.

Wir hoffen, damit einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu können. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Schulen ab dem 20.04.2020 wieder in den Normalbetrieb übergehen werden. Dann wird es darum gehen, den Einstieg zu gestalten, den Unterricht wieder aufzunehmen und eben auch diese Prüfungen durchzuführen. Zurzeit arbeiten wir diese Änderungen in den Prüfungsplan ein, den wir zeitnah veröffentlichen wollen.

30.03.2020: Die dritte Woche Fernunterricht

Die dritte Woche Fernunterricht. Oder Homeschooling. Eine Maßnahme, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig ist, aber auch große Umstellungen für unser Leben und unseren Tagesablauf bedeutet. – Wir hoffen, alle Schülerinnen und Schüler schaffen das, was sie sich vorgenommen haben und die familiäre Situation ist positiv.

Wir haben inzwischen Bücher, Arbeitshefte u.a.m. ausgegeben, wenn Lehrkräfte sich gezielt mit ihren Schülerinnen und Schüler verabredet haben, um Begegnungen zu vermeiden. Darüber hinaus haben wir Maßnahmen in Bezug auf IServ unternommen: Nach der Kontaktaufnahme mit dem Hersteller wurden Updates zur Verbesserung der Performance eingespielt. Die Zahl der parallelen Anfragen an den Server wurden erhöht. Außerdem sind Einstellungen zur Änderung der Festplattenkapazität vorgenommen worden, um Zugriffszeiten zu optimieren.

Unser Beratungsdienst ist nach wie vor mit einer Person täglich hier vor Ort. Für den Fall, dass Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch oder via E-Mail (beratungsdienst@gts-tonndorf.de). Darüber hinaus hat die Schulbehörde ein „Corona-Sorgen-Telefon“ eingerichtet, an das man sich montags bis freitags in der Zeit von 9:00-16:00 Uhr unter den Nummer 428 12 82 09 oder 428 12 80 50 wenden kann.

Wir rechnen zudem damit, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung zeitnah eine Rückmeldung zu den anstehenden Prüfungen geben wird.

26.03.2020: Neuigkeiten zu Prüfungen

Eine zweite Woche des Fernunterrichts geht morgen zu Ende. Vielen Dank noch einmal an Sie als Eltern. Sie haben sehr umsichtig gehandelt und die behördlichen Vorgaben umgesetzt, um soziale Kontakte einzuschränken und so zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beigetragen. Sicherlich war es für den ein oder anderen auch eine besondere Herausforderung, die eigenen Kinder – vielleicht sogar während der Arbeit im Homeoffice – bei schulischen Aufgaben zu unterstützen.

Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für die Umstellung des Unterrichts und das Bereitstellen der Materialien. Wir lernen täglich dazu, nutzen Programme, Plattformen und Tools und unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auf diesem Wege bestmöglich, um einen Lernfortschritt zu erzielen.

Am gestrigen Tag hat die Kultusministerkonferenz getagt, um über die Durchführung der Abiturprüfungen zu entscheiden, hierzu Schulsenator Ties Rabe: „Alle Kultusminister sind jetzt einig und haben Klarheit geschaffen. Unser Beschluss ist eindeutig: Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten Termin oder zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Wie derzeit in Hessen können die Prüfungen auch dann stattfinden, wenn der offizielle Schulbetrieb noch ruht. Eine Absage der Prüfungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht notwendig.“

Ties Rabe weiter: „Mit diesen klaren Vorgaben haben unsere Schülerinnen und Schüler jetzt größtmögliche Sicherheit, soweit es die besondere Situation zulässt. Diese klare Entscheidung liegt auch im Interesse der betroffenen Abiturienten. Es mag kurzfristig attraktiv scheinen, das Abiturzeugnis auch ohne Prüfungen zu bekommen. Langfristig bedeutet es aber für alle Schülerinnen und Schüler, dass sie jahrelang mit dem Makel leben, nur ein Abitur zweiter Klasse erreicht zu haben. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu garantieren, dass ein eingeschränktes Abiturzeugnis ohne die wichtigen Abiturprüfungen überall in Deutschland und Europa genauso wie ein reguläres Abiturzeugnis anerkannt wird.

Der Beschluss berücksichtigt auch, dass es gegenüber den Abiturienten der vorangegangene und Folgejahrgänge schwer zu erklären ist, wenn jetzt ein ganzer Jahrgang ohne die schweren Abschlussprüfungen mit nur 66 Prozent der geforderten Leistungen ein gleichwertiges Abitur bekommt. Das ist auch deshalb problematisch, weil in normalen Jahrgängen in der Regel mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler das Abitur nicht bestehen, weil sie in den Abiturprüfungen durchfallen. Hier brauchen wir vergleichbare Maßstäbe über die Jahrgänge hinweg.

Zugleich wird Hamburg genau wie die anderen Bundesländer berücksichtigen, dass die Abiturprüfungen in diesem Jahr unter schwierigen Bedingungen stattfinden müssen. Wir werden diese besondere Situation berücksichtigen und den Schülerinnen und Schüler deshalb weit entgegenkommen. So wollen wir viele Ausweich- und Nachschreibtermine anbieten, die den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Wir werden überdies mit den Lehrkräften vereinbaren, dass die übliche Vorbereitungszeit der Schülerinnen und Schüler für das Abitur verlängert und gut von den Lehrkräften begleitet wird. Die Pläne und genaueren Vorschläge werden jetzt von der Schulbehörde über das Wochenende erarbeitet und zu Wochenbeginn vorgestellt.“

26.03.2020: Prüfungen

Eine zweite Woche des Fernunterrichts geht morgen zu Ende. Vielen Dank noch einmal an Sie als Eltern. Sie haben sehr umsichtig gehandelt und die behördlichen Vorgaben umgesetzt, um soziale Kontakte einzuschränken und so zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beigetragen. Sicherlich war es für den ein oder anderen auch eine besondere Herausforderung, die eigenen Kinder – vielleicht sogar während der Arbeit im Homeoffice – bei schulischen Aufgaben zu unterstützen.

Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für die Umstellung des Unterrichts und das Bereitstellen der Materialien. Wir lernen täglich dazu, nutzen Programme, Plattformen und Tools und unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auf diesem Wege bestmöglich, um einen Lernfortschritt zu erzielen.

Am gestrigen Tag hat die Kultusministerkonferenz getagt, um über die Durchführung der Abiturprüfungen zu entscheiden, hierzu der Schulsenator: „Alle Kultusminister sind jetzt einig und haben Klarheit geschaffen. Unser Beschluss ist eindeutig: Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten Termin oder zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Wie derzeit in Hessen können die Prüfungen auch dann stattfinden, wenn der offizielle Schulbetrieb noch ruht. Eine Absage der Prüfungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht notwendig.“

Ties Rabe weiter: „Mit diesen klaren Vorgaben haben unsere Schülerinnen und Schüler jetzt größtmögliche Sicherheit, soweit es die besondere Situation zulässt. Diese klare Entscheidung liegt auch im Interesse der betroffenen Abiturienten. Es mag kurzfristig attraktiv scheinen, das Abiturzeugnis auch ohne Prüfungen zu bekommen. Langfristig bedeutet es aber für alle Schülerinnen und Schüler, dass sie jahrelang mit dem Makel lebe, nur ein Abitur zweiter Klasse erreicht zu haben. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu garantieren, dass ein eingeschränktes Abiturzeugnis ohne die wichtigen Abiturprüfungen überall in Deutschland und Europa genauso wie ein reguläres Abiturzeugnis anerkannt wird.

Der Beschluss berücksichtigt auch, dass es gegenüber den Abiturienten der vorangegangene und Folgejahrgänge schwer zu erklären ist, wenn jetzt ein ganzer Jahrgang ohne die schweren Abschlussprüfungen mit nur 66 Prozent der geforderten Leistungen ein gleichwertiges Abitur bekommt. Das ist auch deshalb problematisch, weil in normalen Jahrgängen in der Regel mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler das Abitur nicht bestehen, weil sie in den Abiturprüfungen durchfallen. Hier brauchen wir vergleichbare Maßstäbe über die Jahrgänge hinweg.

Zugleich wird Hamburg genau wie die anderen Bundesländer berücksichtigen, dass die Abiturprüfungen in diesem Jahr unter schwierigen Bedingungen stattfinden müssen. Wir werden diese besondere Situation berücksichtigen und den Schülerinnen und Schüler deshalb weit entgegenkommen. So wollen wir viele Ausweich- und Nachschreibtermine anbieten, die den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Wir werden überdies mit den Lehrkräften vereinbaren, dass die übliche Vorbereitungszeit der Schülerinnen und Schüler für das Abitur verlängert und gut von den Lehrkräften begleitet wird. Die Pläne und genaueren Vorschläge werden jetzt von der Schulbehörde über das Wochenende erarbeitet und zu Wochenbeginn vorgestellt.“

 23.03.2020: Hohe Zugriffszahlen

Aktuell verzeichnen wir einen hohen Datenverkehr auf den schulischen Servern. Dies führt dazu, dass das Aufgabentool bzw. die E-Mail-Funktion zeitweise eingeschränkt sind oder nicht genutzt werden können. Bitte einfach später noch einmal versuchen; allen Kolleginnen und Kollegen ist diese Problematik bekannt.

Weil die Nachfrage kam: Über unsere Server laufen keine Videokonferenzen; aber natürlich ist die Belastung aktuell höher als im „normalen“ Schulalltag.

Eine wenig Entlastung könnte u.U. dadurch geschaffen werden, wenn man sich nur mit einem Endgerät anmeldet, d.h. nicht mit Laptop und Handy parallel auf IServ zugreift.

20.03.2020: Die erste Woche…

… in der Corona-Fernunterrichtszeit endet. 

Das komische Gefühl ist geblieben. Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte haben beschrieben, dass man sich zwar im Alltag manchmal weniger Arbeit oder mehr Ruhe wünscht – die jetzige Situation aber keineswegs als angenehm empfunden werde.

Wir haben in vielen Bereichen schnell reagiert, haben Maßnahmen in Gang gesetzt und lernen aktuell schneller, wie man mit bestimmten Medien umgeht, als wir das unter „normalen“ Umständen getan hätten.

Bitte achten Sie, liebe Eltern, und achtet ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, darauf, dass die behördlichen Vorgaben eingehalten werden, damit unser Alltag nicht noch stärkeren Einschränkungen unterworfen werden muss.

Passen Sie auf sich auf,
passt auf euch auf!

19.03.2020: Schulschließung bis zum 19.04.2020 verlängert

Die Behörde für Schule und Berufsbildung teilt hierzu mit: „Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus haben Schulbehörde und Sozialbehörde beschlossen, den regulären Betrieb der Hamburger Schulen, der Kitas und der Kindertagespflege auch weiterhin auszusetzen. Dies ist bis zum 19. April 2020 der Fall. Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass Rückkehrern aus Risikogebieten das Betreten einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Schule auch ohne Symptome für 14 Tage nach Rückkehr untersagt ist.“

Bisher haben Sie als Eltern unserer Schule sehr verantwortungsbewusst reagiert und umsichtig dazu beigetragen, dass die Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

18.03.2020: Komisches Gefühl

Externer Inhalt

Beim Anzeigen des Inhaltes werden Daten an www.gyula-trebitsch-schule-tonndorf.de übermittelt.

Externer Inhalt

Beim Anzeigen des Inhaltes werden Daten an www.gyula-trebitsch-schule-tonndorf.de übermittelt.

Klassenräume mit leeren Stühlen und Tischen, Schulhöfe ohne Schülerinnen und Schüler – Bilder, die man in diesen Tagen häufig in den Medien findet. Auch an unserer Schule sieht es nicht anders aus und es ist ein komisches Gefühl. Gleichzeitig ist es aber die wirkungsvollste Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus‘ so stark wie möglich zu verlangsamen.

17.03.2020: vielen Dank!

Vielen Dank an den umsichtigen Umgang aller Eltern in dieser außergewöhnlichen Situation. – Die Kolleginnen und Kollegen versorgen die einzelnen Klassen mit entsprechenden Materialien und Aufgaben. Schwierigkeiten, die u.U. mit IServ bestehen, werden schnell und unbürokratisch gelöst. (Sollten diesbezüglich Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung.)

Am heutigen Tag sind zudem die Wahlunterlagen für den zukünftigen Jahrgang 7 mittels Post verschickt worden.

Passen Sie auf sich auf!

Oliver Lerch

17.03.2020: Absage aller schriftlichen S4-Klausuren

 Liebe Schülerinnen und Schüler des S4,

wie die Schulbehörde informiert, ist „vor dem Hintergrund der aktuellen Situation […] von der Durchführung der Klausuren sowie der Präsentationsleistungen im 4. Semester der Studienstufe“ abzusehen. Bitte erscheint nicht zu den im Klausurplan vorgesehenen Klausuren in der Schule! Sie finden nicht statt. Über die weitere Vorgehensweise informieren die Tutoren.

13.03.2020: Schulbetrieb bis vorerst 27.03.2020 ausgesetzt

Liebe Eltern,

am gestrigen Tage wurde von der Schulbehörde entschieden, den Schulbetrieb in ganz Hamburg ab Montag, den 16.03.2020 bis voraussichtlich zum 27.03.2020 wegen der „Corona-Krise“ auszusetzen. Unsere Schule ist dementsprechend ab Montag für die nächsten zwei Wochen geschlossen.

Mit dieser Entscheidung soll die Geschwindigkeit der Ansteckung innerhalb der Bevölkerung reduziert und eine Überforderung des Gesundheitswesens verhindert werden. Es gilt hierbei, für besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen auch künftig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.

Daher ist eine häusliche Betreuung der eigenen Kinder unbedingt zu ermöglichen. Für Eltern, die aus beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, dass ihr Kind ausnahmsweise in der Schule betreut wird, richten wir eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre ein.

Bitte schicken Sie Ihre Kinder nur in einer wirklichen Notlage in die Schule. Es dürfen selbstverständlich nur Kinder in die Schule kommen, die gesund sind und die Ferien nicht in einem Risikogebiet verbracht haben. Wer Krankheitssymptome zeigt bzw. entwickelt, muss von den Eltern umgehend abgeholt werden.

Die Notbetreuung erfolgt am Vormittag von 8:00 bis 13:10 Uhr. Darüber hinaus werden in einer nachmittäglichen Notbetreuung bis 16:00 Uhr die Kinder betreut, die im Ganztag angemeldet sind.

Unsere Lehrkräfte werden Ihren Kindern Lernangebote und Lernaufträge übermitteln, die selbstständig bearbeitet werden können. Hierfür werden wir über unsere Kommunikationsplattform IServ mit Ihren Kindern Kontakt halten. Bitte erkundigen Sie sich bei Mitschülern, falls Ihr Kind derzeit keinen IServ-Zugang hat. Informieren Sie in diesem Fall auch die Klassenleitung, damit der Zugang wieder eingerichtet werden kann. Ausführlichere Informationen erhalten Sie über die Elternvertreter bzw. die Klassenleitung Ihrer Kinder.

Wir alle hoffen, dass wir – insbesondere durch die von der Schulbehörde getroffenen Maßnahmen –  mit Besonnenheit und der nötigen Aufmerksamkeit vor allem gesund diese besondere Zeit überstehen.

Haben Sie oder Ihre Kinder Fragen, kontaktieren Sie gerne Ihre Klassenleitung, die zuständige Abteilungsleitung oder die Schulleitung. Über folgende Links werden Sie bezüglich der „Corona-Epidemie“ informiert:

Robert Koch Institut – Risikogebiete

Informationen des Hamburger Gesundheitsamtes

Presseerklärung des Senats

Informationen des Landesschulrats